Zuzahlungsbefreiungen für 2010 beantragen
Von Finanzredaktion | 31. Dezember 2009 | Kategorie: Versicherungen | Keine Kommentare »Gesetzlich Versicherte sollten sich jetzt über Zuzahlungsbefreiungen für 2010 bei ihrer Krankenkasse erkundigen. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin.
Befreiungsberechtigt ist jeder, dessen Ausgaben für Arzneimittel die Belastungsgrenze von 2 % des Jahresbruttoeinkommens erreichen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Das Bruttoeinkommen bezieht sich auf den Versicherten selbst und alle Angehörige, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, also Ehepartner und familienversicherte Kinder und sonstige Angehörige.
Die ABDA hat auf ihrer Internet-Seite einen Zuzahlungsbefreiungsrechner eingerichtet. Damit lässt sich die individuelle Belastungsgrenze ermitteln. Den Rechner erreicht man unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, den Patienten jederzeit Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen. (Quelle: Zurich)