Operation misslungen, Patient außer sich

Juristische Streitigkeiten in Folge einer Operation ranken sich ebenso um ästhetische Fragen (wie beispielsweise unbefriedigende Nasenkorrekturen) als auch um lebensbeeinträchtigende Eingriffe.

Ein beängstigendes Beispiel aus der Praxis wurde 2007 vor dem Landgericht Regensburg entschieden. Eine unkompliziert anmutende Mandelentfernung mündete schließlich in zwölf Operationen und einen Luftröhrenschnitt. Infolge des anschließenden Prozesses wurde der Leidtragenden ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro zugesprochen.

Der Patienten-Rechtsschutz der DEVK sorgt für Ihre finanzielle Absicherung im Fall einer berechtigten Klage. Auf diese Weise können Sie Schadenersatzansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegepersonal und Vertretern weiterer Heilberufe geltend machen. Rechtlich gesehen lässt sich nach einer medizinischen Behandlung wegen Aufklärungs-, Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern klagen.

Durch den Patienten-Rechtsschutz der DEVK sind Sie übrigens auch bei Schadenersatzansprüchen im Fall einer Schönheits-Operation abgesichert. Schließen Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung bei der DEVK ab, ist der Patienten-Rechtsschutz darin enthalten. Und wenn Sie eine Krankenvoll- oder Krankenzusatzversicherung bei der DEVK haben (mit Ausnahme einer Auslandsreise-Krankenversicherung), erhalten Sie den Patienten-Rechtsschutz 20 Euro günstiger! (Quelle: DEVK)

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