Versicherungen – Absicherung von beruflichen Risiken wirkt steuermindernd

Sachversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar. Ausnahme: Werden bei den Versicherungen ganz oder teilweise berufliche Risiken abgedeckt, so sind diese als Werbungskosten von der Steuer absetztbar.

Dies gilt zum Beispiel für die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rechtschutzversicherung.

Damit das Finanzamt diese Kosten steuermindern berücksichtigt, ist eine Bescheinigung vom Versicherer erforderlich. Diese Bescheinigung muss den Anteil der Prämie ausweisen, auf den die beruflichen Risiken entfallen. (Quelle: Zürich Versicherungen)

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