Urteil: WLAN muss gesichert werden

Rund 40 % der bundesdeutschen Haushalte mit Internet-Anschluss nutzen den kabellosen WLAN-Zugang (= Wireless Local Area Network). Laut einem aktuellen Urteil (Az.: I ZR 121/08) des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch private Internet-Nutzer ihr WLAN durch ein Passwort vor Zugriffen schützen.

Wie Bitkom mitteilt, lässt sich der Schutz jedoch mit wenigen Handgriffen herstellen: WLAN-Nutzer sollten beim Einrichten ihres drahtlosen Netzwerks das Router-Passwort ändern, denn: Einige Hersteller vergeben bei den Werkseinstellungen der Router die gleichen Standardpasswörter. Zudem muss der Nutzer bei der Einrichtung den Namen des drahtlosen Netzwerks, die sogenannte SSID (Service Set Identifier), vergeben. Hier gilt, wie auch bei den anderen Passwörtern: keine kurzen oder bekannten Namen wie etwa “WLAN” oder “Zuhause” wählen.

Weiterhin sollten Verbraucher bei der Konfiguration des WLAN-Routers die richtige Verschlüsselung wählen. Am besten eignet sich hierfür die Verschlüsselungsart WPA2. Wenn man nicht im Netz surft, sollte man das Funknetzwerk abschalten oder den Netzstecker ziehen. (Quelle: Zurich Versicherungen)

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