Urteil: Wer auffährt, ist Schuld

Kommt es beim rückwärts Ausparken zu einem Unfall, trifft denjenigen die Schuld, der in das stehende Fahrzeug hineinfährt. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 13 S 14/10), von dem die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer gegen einen anderen geklagt und verlangte Schadensersatz. Beide waren beim rückwärts Ausparken zusammengestoßen. Der Kläger behauptete, der Wagen des Unfallgegners sei auch gerade aus der Parklücke herausgefahren, als es zur Kollision kam. Während er daraufhin gestoppt habe, sei der andere weitergefahren und es kam zum Unfall.

In erster Instanz wurde die Schuld mit 50:50 verteilt. In der zweiten Instanz bekam nun der Mann Recht, der sagte, er habe seinen Wagen gestoppt. Er habe, so die Richter, damit seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Nur die Betriebsgefahr seines Autos könne noch berechnet werden. Der Mann muss nun nur noch 20 % des Schadens übernehmen, sein Unfallgegner 80 %. (Quelle: Zurich Versicherungen)

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