Urteil: Unfall auf Neubaustrecke

Kommt es an einer Baustelle zu einem Unfall, weil sich auf der Fahrbahn ein schlecht gesicherter Erdwall befindet, haftet das betreffende Bundesland. Der Autofahrer muss aber mit einer Mithaftung rechnen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor (Az.: 5 O 336/09), von dem die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer geklagt. Er hatte einen Unfall auf einer Neubaustrecke gehabt. Ein Sackgassenschild warnte davor, dass die Straße noch nicht fertig war. Der Kläger übersah bei Dunkelheit und Nebel das Schild, versuchte einem auf der Straße befindlichen Erdwall auszuweichen und fuhr in den Straßengraben. Er forderte sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz.

Die Richter gaben ihm teilweise recht. Das Land habe seine Verkehrssicherungspflicht teilweise verletzt: Das Sackgassenschild alleine sei hier nicht ausreichend gewesen. Vielmehr hätten Warnblinklichter oder Absperrungen aufgestellt werden müssen. Doch der Fahrer trage auch Mitverantwortung. Zum Unfallzeitpunkt war es dunkel und neblig, er hätte somit den Sichtverhältnissen entsprechend langsam fahren müssen. Laut Urteil trägt er zwei Drittel der Haftung, das Land ein Drittel. (Quelle: Zurich Versicherungen)

Schreiben Sie einen Kommentar - Sie müssen sich nicht registrieren!