Urteil: Arbeitszimmer wieder besser absetzbar
Von Finanzredaktion | 22. August 2010 | Kategorie: Steuern | 2 commentsDas Arbeitszimmer in der Wohnung kann künftig wieder häufiger steuerlich geltend gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az.: 2 BvL 13/09), auf das das Gericht auf seiner Website hinweist. Demnach ist die Neuregelung aus dem Jahr 2007, nach der das Arbeitszimmer nur noch unter strengen Bedingungen steuermindernd abgesetzt werden konnte, verfassungswidrig.
Im vorliegenden Fall hatte ein Lehrer geklagt. Er nutzt sein Arbeitszimmer zwei Stunden täglich – ausschließlich für berufliche Tätigkeiten. Eine vorherige Bitte, einen Raum für diese Arbeiten in seiner Schule einzurichten, wurde abgewiesen. Das Finanzamt erkannte jedoch die Auslagen für das Arbeitszimmer in der Einkommenssteuererklärung des Mannes nicht an. Deswegen zog er vor Gericht.
Der Klage wurde stattgegeben. Die bisherige Rechtssprechung ist verfassungswidrig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht als das häusliche Arbeitszimmer. Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet, rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 durch Neufassung den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Dies bedeutet auch, dass betroffene Steuerzahler auf eine rückwirkende Erstattung zu viel gezahlter Steuern hoffen können, sofern sie die vom Verfassungsgericht genannten Kriterien erfüllen. (Quelle: Zurich Versicherungen)
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Endlich mal eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, die ein Arbeitszimmer zu Hause haben.