Urteil: Arbeitsecke steuerlich absetzbar
Von Finanzredaktion | 23. Juli 2011 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln ist auch eine Arbeitsecke in einem teilweise privat genutzten Raum unter Umständen steuerlich absetzbar (Az.: 10 K 4126/09). Davon berichtet der Bund der Steuerzahler Bayern aktuell.
Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger geklagt. Der Mann nutze in seinem Einfamilienhaus einen großen Raum zum Teil als Arbeitszimmer. In dem Raum befanden sich unter anderem eine Couch, ein großer Tisch und ein Fernsehgerät. Der Arbeitsbereich war durch Regale vom übrigen Teil des Zimmers abgegrenzt. Das Finanzamt verweigerte eine steuerliche Absetzbarkeit. Dagegen zog der Mann vor Gericht.
Die Richter gaben der Klage statt. Sie verwiesen dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr (GrS 1/06). Danach können Kosten in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden. Der berufliche Teil kann dann bei der Steuer geltend gemacht werden. In einem anderen Urteil wurde dies jedoch gerade abgelehnt – eine Grundsatzentscheidung beim Bundesfinanzhof wird damit immer wahrscheinlicher. (Quelle: Zürich Versicherungen)