Tipps gegen Telefonwerbung

Über unerwünschte Telefonwerbung ärgern sich viele Verbraucher. Die Zeitschrift “Finanztest” hat Empfehlungen zusammengestellt, wie man sich die lästigen Anrufer vom Hals halten kann. Betroffene sollten Datum, Uhrzeit, den Namen des Anrufers oder der Firma sowie den Grund des Anrufs notieren und die Informationen an eine Verbraucherzentrale schicken. Diese kann eine Unterlassungserklärung erwirken oder eine Klage anstrengen.

Oftmals rufen Telefonwerber verbotenerweise mit unterdrückter Rufnummer an. In solchen Fällen ist die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) der richtige Ansprechpartner. Sie versucht, den Anrufer zu ermitteln. Wird er erwischt, droht ihm ein Extrabußgeld von bis zu 10.000 Euro. Dies hat sich in der Vergangenheit schon oft als wirksame Abschreckung erwiesen.

Verbraucher sollten prüfen, ob sie versehentlich der werblichen Nutzung ihrer Rufnummer zugestimmt haben, etwa bei einem Gewinnspiel. In Verträgen sollten die Klauseln, dass man mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist, immer gestrichen werden. Generell gilt: Das Einverständnis kann jederzeit, auch telefonisch, widerrufen werden. Der ausführliche Bericht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” und im Internet unter www.test.de. (Quelle: Zürich Versicherungen)

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