Versicherungspflicht für Hundehalter in Berlin

In Berlin müssen alle Hundebesitzer seit dem 1. Januar 2010 über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung verfügen. Die Privathaftpflichtversicherung allein reicht nicht mehr aus. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Durch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die ein Hund verursacht, wie etwa Beißwunden oder Sachbeschädigungen. Berlin reagiert damit auf gefährliche Übergriffe von Hunden vor allem auf Kinder und zieht damit mit den meisten Bundesländern gleich. Allein Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben noch keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

In vielen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht aber nur für gefährliche Rassen und so genannte Kampfhunde. Als gefährlich wird ein Hund eingestuft, der wegen rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung besonders aggressiv gegenüber Menschen und Tieren ist bzw. der schon einmal übergriffig geworden ist. Zudem werden Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. (Quelle: zurich Versicherungen)

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