Streupflicht gilt nicht immer für Nebenstraßen

Unsere Nachbarn in Frankreich und Italien nehmen ihre allgemein herrschende Streupflicht in der Praxis nicht immer ganz so ernst. Daher mahnen ARAG Experten zur Vorsicht sowie zur angepassten Fahrweise.

Auch im Alpenraum muss mit glatten Nebenstrecken gerechnet werden, denn in der Schweiz – wie auch in Deutschland – beschränkt sich die Streupflicht fast ausnahmslos auf geschlossene Ortschaften und auch dort nur auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen wie Straßen mit Gefälle, Einmündungen oder Verengungen. Die Österreicher verzichten zu Gunsten der Umwelt auf Nebenstrecken ebenfalls auf das Streuen. (Quelle: ARAG Versicherungen)

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