Auch zugeschneite Verkehrsschilder gültig
Von Finanzredaktion | 23. Januar 2010 | Kategorie: Recht und Gesetz | Keine Kommentare »Verkehrsschilder gelten auch dann, wenn sie zugeschneit sind. Denn: Die meisten Schilder sind anhand ihrer typischen Form erkennbar. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
“Wer einen Verstoß begeht und von der Polizei gestoppt wird, hat also kaum Chancen, um ein Bußgeld herumzukommen”, sagt AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty. Parkplatzsuchende sind in der Pflicht, sich zu vergewissern, ob Halte- oder Parkverbotschilder vorhanden sind. Insbesondere in Städten muss man mit entsprechenden Regelungen rechnen.
Anders sieht es bei Verkehrssündern aus, die auf der Autobahn geblitzt werden. Sind die Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung zugeschneit und ist somit das Tempolimit nicht erkennbar, drohen nicht unbedingt Konsequenzen. Betroffene Autofahrer tragen allerdings die Beweislast. Kommt es zum Unfall, kann dem Fahrer trotz zugeschneitem Schild zur Last gelegt werden, dass er die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst hat. (Quelle: Zurich Versicherungen)
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