Staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente
Von Finanzredaktion | 23. Oktober 2011 | Kategorie: Info-Spezial | Keine Kommentare »Wer mit einer Riester-Rente vorsorgen will, zahlt Beiträge in bestimmter Höhe ein und kann dafür staatliche Zulagen erhalten. In vielen Fällen sind diese Aufwendungen darüber hinaus steuerlich absetzbar.
Die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Zusatzvorsorge soll helfen, Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Sie ist vor allem dazu gedacht, Familien und Bezieher geringer Einkommen beim Aufbau ihrer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung zu unterstützen. Auch anderen Personengruppen bietet sie eine lukrative und bequeme Vorsorgemöglichkeit.
Der 1. Januar 2002 war Stichtag für das Inkrafttreten einer Rentenreform, die erste Weichen für eine Neuausrichtung unseres Alterssicherungssystems stellte. Damit hat der Staat auf die immer weiter steigende Lebenserwartung der Deutschen und die gleichzeitig sinkende Geburtenrate reagiert. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Ruheständler ernähren. Um dieses Missverhältnis abzuschwächen, gab es spürbare Einschnitte in verschiedenen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. So wurde das Rentenniveau abgesenkt, neue Erwerbsminderungsrenten ersetzten die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. (Quelle: klipp und klar)
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