Rückentraining steuerlich absetzbar
Von Finanzredaktion | 7. Mai 2010 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Rückentraining im Fitnessstudio kann unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt sein. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 1 K 2183/0) hervor, auf das die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hinweist.
Für die Absetzbarkeit des Rückentrainings gelten allerdings strenge Regeln: Die Kosten können nämlich nur dann abgesetzt werden, wenn die Krankenkasse die Erstattung bereits abgelehnt hat. Bevor es mit dem Training losgeht, muss zudem ein amtsärztliches Attest vorliegen, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Das Training selbst muss dann unter Anleitung eines Arztes oder einer zur Heilkunde zugelassenen Person durchgeführt werden. Ein Fitnesstrainer des Sportstudios erfüllt dieses Kriterium nicht automatisch.
Eine andere Möglichkeit ist es, den Arbeitgeber nach Kostenübernahme für ein Rückentraining zu fragen, denn: Seit 2008 darf dieser solche Kosten übernehmen, ohne dass die Arbeitnehmer dafür Steuern und Sozialversicherung zahlen müssen. Abgabenfrei bleiben Kosten von bis zu 500 Euro pro Teilnehmer und Jahr. Weitere Informationen zu diesem und anderen Steuerthemen hält die VLH unter www.vlh.de bereit. (Quelle: Zurich Versicherungen)