Riester-Rente wird doppelt gefördert?

Die Riester-Rente ist nicht nur aufgrund der Förderzulagen des Staates vorteilhaft, sondern auch weil die Beiträge als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch entstandene Steuerersparnis höher ist als die Förderzulage.

Dies wird im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch vom Finanzamt überprüft. Die Leistungen der Altersvorsorge werden nachgelagert besteuert. (Quelle: Zürich Versicherungen)

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