Kur zur Rehabilitation beantragen

Die Ärztin oder der Arzt sollten ihre Patienten dazu anregen, Leistungen zur medizinischen Kur zu beantragen, wenn infolge einer Krankheit oder Behinderung deren berufliche Leistungsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.

Hinweise hierauf können zum Beispiel sein:

  • längerfristige oder häufige Arbeitsunfähigkeit wegen einer chronischen Erkrankung
  • Wiedereingliederung in Beruf und Alltag nach einer schweren Akuterkrankung oder einer chronischen Krankheit
  • Multimorbidität und unzureichende Therapierbarkeit im kurativen Bereich
  • erfolgte Krankenhausbehandlung, entsprechend der Kriterien des AHB-Kataloges .

Weitere Kriterien finden Sie in den Erläuterungen zu § 2 Absatz 3 der Gemeinsamen Empfehlung “Frühzeitige Bedarfserkennung” im Internetangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Leistungen zur medizinischen Kur können stationär und in den meisten Rehabilitationseinrichtungen sowie in speziellen ambulanten Reha-Zentren auch als ganztägig ambulante Rehabilitation durchgeführt werden. Bei ganztägig ambulanter Rehabilitation wird die Reha-Einrichtung nur zu den Therapiezeiten aufgesucht.

Die ganztägig ambulante Kur ist inhaltlich und konzeptionell eine gleichwertige Alternative zur stationären Kur. Durch die Nähe zum Wohnort kann sie flexibler gestaltet werden. Zum Beispiel können die Angehörigen stärker einbezogen oder Selbsthilfeaktivitäten vor Ort genutzt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am ganztägig ambulanten Rehabilitationsverfahren ist eine ausreichende Mobilität der Patientinnen und Patienten. Sie müssen die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer angemessenen Fahrzeit erreichen können. (Quelle: DRV)

Wenn Sie eine Kur beantragen möchten, wenden Sie sich also am Besten an Ihren Arzt – er wird Ihnen dabei helfen.

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