Beiträge mit der privaten Krankenversicherung sparen

Gesetzlich oder privat krankenversichert – eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt nicht drei Jahre in Folge 4.125,00 € im Monat übersteigt, muss sich bei einer der vielen gesetzlichen Kassen versichern (Stand 2011). Diese Regelung wird jedoch gändert. Zukünftig reicht es wieder aus, wenn man die letzten 12 Monate über der Pflichtversicherungsgrenze verdient hat.

Wer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über dieser Grenze liegt oder Student, Beamter oder Selbstständiger ist, kann sich – oft zu sehr günstigen Bedingungen – privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt eine private Kranken-Vollversicherung.

Gutverdiener können bei den Privaten sparen
Die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen werden prozentual zum Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringeren Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistungen.

Für viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag zur Privaten richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand und nicht nach dem Verdienst – ein Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind.

Die Leistungen der privaten Versicherer gehen weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Kassen hinaus. Durch die Wahl des passenden Tarifs schneiden Sie den Schutz ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu. Als Selbstständiger können Sie krankheitsbedingten Einkommensausfall mit einer Krankentagegeld-Versicherung optimal absichern.

Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung ermittelt? ->

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