Widerspruch selber einlegen
Sie können den Widerspruch und das ganze Bußgeldverfahren ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes selbst in Angriff nehmen.
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In der Regel ist folgender Wortlaut für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aureichend:
Absender (Ihr Name und Ihre Anschrift)
Empfänger (Bußgeldstelle, Abteilung, Adresse)
Betreff: Aktenzeichen
Sehr geehrte Frau Mustermann,
gegen den o. g. Bußgeldbescheid lege ich Widerspruch ein.
Meinen Widerspruch möchte ich damit begründen, dass …
Ort, Datum, Unterschrift
Aus dem Schreiben muss ersichtlich sein, dass Sie sich gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit wehren wollen. Eine Begründung, warum Sie gegen den Bußgeldbescheid widersprechen, müssen Sie nicht abgeben. Allerdings ist dies zweckmäßig. Eine fundierte Begründung erhöht Ihre Chance, dass Ihr Einspruch anerkannt wird. Unterstellen Sie der Bußgeldstelle nicht, dass sie absichtlich falsche Bußgeldbescheide verschickt, sondern gehen sie davon aus, dass ein Fehler vorliegt. Diesen Fehler darzustellen und zu begründen, warum z. B. eine Geschwindigkeitsmessung falsche Ergebnisse geliefert haben könnte oder warum Sie gegen ein Fahrverbot einspruch erheben, müssen Sie schriftlich zu Papier bringen.
Ganz wichtig ist, dass der Widerspruch der Bußgeldstelle innerhalb der Widerspruchsfrist zugeht. Grundsätzlich können Sie dies telefonisch, schriflich oder per Fax erledigen. Wird von der für Sie zuständigen Behörde auch die Kommunikation über E-Mail angeboten, können Sie auch diesen Weg nutzen.
Ist es sinnvoll, einen Anwalt für das Bußgeldverfahren einzuschalten?