Bußgeld-Bescheid widersprechen

Wenn Ihnen der Bußgeldbescheid zugegangen ist, können Sie diesem widersprechen. Wie Sie hier richtig den Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, erfahren Sie hier. Dazu ist wichtig, dass Sie den Ablauf eines solchen Verfahrens genau kennen.

Wie ist der Ablauf des Bußgeldverfahrens?

Bevor gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wird, erhalten Sie eine Anhörung. Diese kann schriftlich oder z. B. auch auf einer Polizeidienststelle erfolgen. Im Rahmen dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Rechtsanwälte empfehlen, zum Tatvorwurf keine Aussagen oder Erklärungen abzugeben.

Auch wenn Sie unmittelbar nach dem Vorfall z. B. von der Polizei berfragt werden, sollten Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen.

Hält die Bußgeldstelle nach der Anhörung an ihren Vorwürfen fest, ergeht der Bußgeldbescheid. In diesem Bescheid werden eine Geldbuße und ggf. Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot festgelegt. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen. Die Bußgeldstelle wird dann Ihren Einspruch prüfen. Folgt die Bußgeldbehörde Ihrem Einspruch nicht, leitet sie die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, von wo aus sei an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird.

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Der Termin für die Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht festgelegt. In dieser Verhandlung können Sie als beschuldigte Person Einwände gegen die Vorwürfe und den Bußgeldbescheid vortragen. Dazu müssen Sie keinen Rechtsanwalt einschalten, was aber natürlich zu empfehlen ist.

Nachdem das Gericht den kompletten Sachverhalt geprüft hat, wird von diesem über die Höhe der Geldbuße, die Dazuer des Fahrverbotes, etc. entschieden.

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