Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wichtigste Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die monatliche Rente – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig. Volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufsunfähigkeit von weniger als 100 Prozent – meist ab einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa bei der behindertengerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ender einer zeitlich begrenzten Berufsunfähigkeit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanziellen Hilfen hinausgehen, z. B. die Planung von Reha-Maßnahmen.

Durch Dynamisierung – also regelmäßige Erhöhungen von Rentenansprüchen und Beiträgen – können Sie den Schutz durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung an steigenden Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

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