Privatversicherte haben freie Arzt-Wahl – Wie finden Sie den Richtigen?
Von Finanzredaktion | 4. März 2012 | Kategorie: Info-Spezial | 1 Kommentar »Als Privatversicherter können Sie frei entscheiden, von welchem niedergelassenen Arzt Sie sich behandeln lassen. Mit dem Arzt Ihrer Wahl schließen Sie einen Behandlungsvertrag. Gemeinsam mit ihm bestimmen Sie den Untersuchungs- und Behandlungsumfang.
Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie dann direkt eine Rechnung von Ihrem Arzt. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ), die Sie kostenlos zusammen mit einem kurzen Leitfaden bei Ihrem PKV-Unternehmen oder auch beim PKV-Verband (Postfach 51 10 40, 50946 Köln) anfordern können.
Wie trifft man die richtige Wahl für einen Arzt seines Vertrauens? Die Antwort ist alles andere als einfach und hängt sehr von persönlichen Überlegungen ab. Viele Patienten entscheiden sich aus gutem Grund für die Betreuung durch einen Hausarzt (in der Regel ein Allgemeinarzt, Internist oder Kinderarzt). Er kennt seine Patienten oft über viele Jahre hinweg und kann weitreichende Koordinationsaufgaben übernehmen.
Durch seine Erfahrung weiß er nicht nur am besten, wann eine fachärztliche oder möglicherweise auch eine stationäre Behandlung notwendig wird. Darüber hinaus kann er auch mit dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen und -behandlungen, die dem Patienten nicht nutzen, ihn oft sogar belasten, zu vermeiden.
Das Gespräch mit dem Patienten ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Leistung. Auch deshalb sind bei der letzten GOÄ-Novelle die Leistungen der „sprechenden Medizin“ deutlich höher bewertet worden. Nutzen Sie also die Möglichkeit des Gesprächs mit Ihrem Arzt, um alle wichtigen Fragen der Behandlung und Untersuchung, aber auch zur ärztlichen Honorargestaltung zu klären.(Quelle: PKV)
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