Neues Pfändungsschutzkonto eingeführt
Von Finanzredaktion | 9. Juli 2010 | Kategorie: Banken und Kredite, Top-Thema | 3 commentsSeit dem 1. Juli gibt es das neue so genannte P-Konto (= Pfändungsschutzkonto). Damit können Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung vorweisen und am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen. Darauf weist das Bundesministerium der Justiz auf seiner Website hin.
Jeder Kontoinhaber hat einen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro (Ledige). Im Einzelfall kann dieser Betrag auch erhöht werden, wenn Nachweise dafür vorliegen. Und so funktioniert es: Jeder Bank- oder Sparkassenkunde kann von seinem Geldinstitut verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit der Neuregelung den Verwaltungsaufwand und die persönlichen Belastungen von Schuldnern reduzieren. Bislang wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Miete, Stromkosten u. ä. konnten nicht mehr darüber abgewickelt werden. Mehr Informationen zum P-Konto gibt es unter http://www.bmj.de/p-konto. (Quelle: Zurich Versicherungen)
wie kann ich ein pändungsschutzkonto einführen ,was muss ich dafür erledigen
danke
Leider gibt es für Schuldner, denen das Konto bereits gekündigt wurde keinen Anspruch auf ein P-Konto. Nur ein bereits bestehendes Konto muss von der Bank in ein P-Konto umgewandelt werden.
habe eine Pfändung auf mein Konto & wüsste nichts davon ,gestern überwies ich meiner tochter 100€ heute ist das geld nicht mehrfür mich zugänglich,das geld hat meine Tochter hier vergessen ,wie bekommt sie ihr Geld wieder