Neue Mofa-Schilder ab 1. März 2012
Von Finanzredaktion | 7. Februar 2012 | Kategorie: Versicherungen | Keine Kommentare »Mofa- und Mopedbesitzer dürfen in diesem Jahr einen Tag länger mit dem alten schwarzen Versicherungskennzeichen fahren. Ab 1. März wechselt die Farbe auf blau. Wer dann weiter mit dem alten Schild unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Deshalb gilt: Altes schwarzes Schild ab und neues blaues Schild dran.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften ist für Moped- und Mofabesitzer ab 1. März 2011 „blau fahren“ erlaubt. „Dann beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten schwarzen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Dafür kommen die neuen blauen Kennzeichen“, so Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen (BGV). Für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars bedeutet das: Altes Kennzeichen abschrauben und neues Nummernschild montieren. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße.
Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. „Wer nach dem 1. März weiter mit dem schwarzen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall selbst für die Kosten aufkommen“, warnt Ludwig.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Von Mofas, Mopeds, Mokicks und Microcars geht beim Fahren eine große Gefahr aus. Daher brauchen diese Fahrzeuge ebenso wie ein Auto oder ein Motorrad einen eigenen Versicherungsschutz.
Stellt die Polizei an einem Fahrzeug ein abgelaufenes Kennzeichen fest, muss sie der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorlegen und das Fahrzeug beschlagnahmen. Sitzt ein Minderjähriger am Steuer, muss auch der Erziehungsberechtigte mit einer Strafanzeige rechnen. „In so einem Fall drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei schweren Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden“, erläutert Ludwig.
Versicherungsschutz
Das blaue Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2013 gültig. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger.
Und noch einen Tipp gibt Ludwig den Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg: „Das Unfallrisiko ist bei diesen Zweirädern doppelt so hoch wie bei normalen Krafträdern. Deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet lassen und nur mit aufgezogenem Helm fahren.” (Quelle: BGV)