Mehr Verbraucherschutz bei Krediten und schnellerer Zahlungsverkehr in Europa

Verbraucher erhalten künftig bessere Informationen bei Kreditverträgen und werden vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Zugleich wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der europäischen Union vereinfacht. Denn der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet.

“Wir haben heute die Verbraucherrechte beim Abschluss von Kreditverträgen gestärkt. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden künftig besser über Konditionen von Verträgen informiert. Damit können Kreditangebote besser verglichen und das für den Einzelnen beste Angebot leichter gefunden werden. Zugleich schieben wir unseriösen Lockvogelangeboten einen Riegel vor”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Auch der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb Europas wird einfacher. Jeder Kunde kann künftig auch Bestellungen im europäischen Ausland statt mit Kreditkarte per Lastschrift oder Überweisung abwickeln. Die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen – gerade auch im Internet – werden vereinheitlicht. Damit besteht bei Online-Käufen künftig mehr Rechtssicherheit”, ergänzte Zypries. (Quelle: Zurich Versicherungen)

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