Hausratversicherung muss nicht immer bei Einbruch zahlen

Wenn der Langfinger zu Besuch war…

…muss die Hausratversicherung nicht in jedem Fall zahlen. ARAG Fachleute weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Versicherungsschutz bei grob fahrlässigem Handeln erlischt.

Das ist der Fall, wenn man die Wohnung verlässt, ohne abzuschließen. Zweimaliges Umdrehen des Schlüssels ist nicht erforderlich (OLG Frankfurt am Main, AZ: 7 U 189/99). Seinen Versicherungschutz verliert ferner, wer auffällig sein Auto mit Gepäck belädt und anschließend seinen Hausschlüssel im Briefkasten des Nachbarn deponiert, wenn er hierbei von Dieben beobachtet wurde (OLG Celle, AZ: 8 U 255/94) oder Wertvolles im Keller abstellt (OLG Frankfurt am Main, AZ: 3 U 183/00). (Quelle: ARAG)

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