Faltblatt informiert über Alterseinkünftegesetz
Von Finanzredaktion | 18. Juli 2009 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Das Faltblatt “Renten und Steuern” ist jetzt in einer überarbeiteten Auflage veröffentlicht worden. Es enthält Informationen über die wichtigsten steuerlichen Regelungen des Alterseinkünftegesetzes. “Viele Rentner fragen sich, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Mit dem Faltblatt beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Renten und Steuern”, sagte Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer (SPD).
Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Renten. Demnach werden die Renten bis zum Jahr 2040 schrittweise in die vollständige Besteuerung einbezogen. Im Gegenzug mindern die Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit die Steuerlast.
Im Faltblatt wird zudem über das neue Rentenbezugsmitteilungsverfahren informiert. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und alle anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten teilen den Finanzämtern damit Angaben über Rentenhöhe und -empfänger mit. Dieser Datenabgleich startet voraussichtlich im Jahr 2010. Das Faltblatt ist ab sofort bei allen Finanzämtern kostenlos erhältlich. Es kann auch beim Brandenburger Finanzministerium (Telefon: 0331-8666009) angefordert werden. (Quelle: Zürich Versicherung)