Falsch geparkt – Auto abgeschleppt trotz Handy-Nummer
Von Dr. Winter | 27. August 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz | 1 Kommentar »Oftmals glauben Autofahrer, die ihr Auto falsch geparkt haben, sie könnten das Abschleppen des Kfz dadurch verhindern, indem sie einen Zettel mit der Handy-Nummer hinter die Windschutzscheibe legen. Doch schützt diese Maßnahme tatsächlich vor den Konsequenzen des Regelverstoßes?
Ein verkehrswidrig geparktes Auto kann (muss) immer dann abgeschleppt werden, wenn es keine weniger einschneidende Mittel gibt, die Störung zügig zu beseitigen.
Wird ein Zettel hinter der Winschutzscheibe ausgelegt, müssen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dem Hinweis entnehmen können, wo sich der Fahrer aufhält und dass er sofort bereit und in der Lage ist, sein Auto wegzufahren.
Wer auf dem Zettel nur seine Handy-Nummer und den Hinweis “er würde bei Anruf sofort sein Auto wegfahren” hinterlässt, handelt nach Auffassung einiger Gerichte routinemäßig. Es wird vermutet, dass solche Autofahrer regelmäßig wissentlich falsch parken und einen solchen Zettel daher immer griffbereit haben. Diese Autofahrer wollten sich nur gegen ein Knöllchen oder das Abschleppen schützen.
Parken Sie am Besten dort, wo es erlaubt ist. Wer Rettungszufahrten, Zebrstreifen oder abgesenkte Bordsteine zuparkt und damit die Gesundjeit, das Leben anderer gefährdet bzw. diese in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt (z. B. Rollstuhlfahrer), wird abgeschleppt oder muss im Ernstfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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