Elterngeld bei mehreren Kindern

Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld (auch der Mindestbetrag von 300 Euro) wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.

Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei der älteren Geschwisterkinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwisterkind sein drittes bzw. sechstes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Anspruch auf den Grundbetrag des Elterngeldes bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten bestehen. Sonderregelungen gelten für angenommene und behinderte Kinder.

Beispiel:
Das erste Kind der Familie ist am 13. Juli 2005 geboren und vollendet sein drittes Lebensjahr am 12. Juli 2008. Vor der Geburt des zweiten Kindes am 5. Januar 2008 beträgt das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter 1.000 Euro. Da das ältere Kind während des siebten Lebensmonats des jüngeren Kindes sein drittes Lebensjahr vollendet, erhöht sich das nach dem wegfallenden Einkommen berechnete Elterngeld von 670 Euro (67 Prozent von 1.000 Euro) für diese ersten sieben Monate um zehn Prozent, das wären 67 Euro, mindestens aber 75 Euro. Beantragt die Mutter also etwa für die ersten zwölf Lebensmonate des jüngeren Kindes Elterngeld, erhält sie in den ersten sieben Monaten 745 Euro (670 Euro plus 75 Euro) und danach für fünf weitere Monate den Grundbetrag von 670 Euro. (Quelle: BMFSFJ)

Fortsetzung: Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

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