DGbAV: Betriebsrenten sind zukünftig ein unverzichtbarer Teil der Altersabsicherung, weil sich der Staat zurückzieht
Von Finanzredaktion | 24. Januar 2011 | Kategorie: Info-Spezial | Keine Kommentare »Deutschlands Bevölkerung altert – und die nachfolgenden Generationen werden das staatliche Rentensystem und dessen Leistungen in der bisherigen Form wohl nicht aufrechterhalten können. Im 3-Schichten-Modell aus staatlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Vorsorge trug bislang das staatliche Umlageverfahren die Hauptlast. Aber der Staat zieht sich allmählich zurück. Mit einem auskömmlichen Ruhegeld aus staatlicher Rente sollten zukünftige Ruheständler nicht rechnen.
Die entstehende Rentenlücke werden zunehmend die bAV und eigene Ansparleistungen schließen müssen, zu denen unter anderem die Riester-Rente gehört. Das machte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz-Josef Lersch-Mense, beim Kongress „Betriebliche Altersvorsorge 2009“ deutlich. Der zweitägige Kongress, der in dieser Woche in Berlin stattfand, wurde von der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung und der GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber veranstaltet. Der Kongress stand unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Alexander Gunkel, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, bezeichnete die betriebliche Altersvorsorge als hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und ans Unternehmen zu binden.
„Die Finanz- und Wirtschaftskrise geht vorbei – aber der Facharbeitermangel bleibt“, nahm Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV, dieses Argument auf. „Wenn ergänzende Vorsorge für den Ruhestand immer wichtiger wird, wächst bei den Belegschaften auch das Bewusstsein für den Wert der bAV“. Die DGbAV als bundesweit tätiger Konzeptionär für betriebliche Versorgungswerke erarbeitet für die Unternehmen Lösungen zur Optimierung der bAV und hat mit der Innovation „DGbAV-Clearing-Stelle“ eine Institution geschaffen, die bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes bestehende bAV-Verträge weiterführt und beim neuen Arbeitgeber verwaltet. Damit macht die DGbAV die seit 2005 geltende „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel handhabbar. (Quelle: DGbAV)