Lange Weihnachtsfeier kein Grund für Verspätung oder Fehlen
Von Finanzredaktion | 8. Dezember 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz | Keine Kommentare »Eine ausgiebige Weihnachtsfeier ist kein Entschuldigungsgrund, am nächsten Tag zu fehlen. Wer krank ist, muss zum Arzt gehen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Ein ‚Kater’ infolge von übermäßigem Alkoholgenuss reicht hierfür in der Regel nicht. Fehlt ein Arbeitnehmer wegen ausgiebigen Feierns am Folgetag unentschuldigt, kommt er seiner Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen, nicht nach und muss [...]