Kündigung wegen Facebook-Eintrag
Von Schlumpi | 27. März 2012 | Kategorie: Recht und Gesetz | Keine Kommentare »Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer wegen negativer Äußerungen über einen Kunden seines Arbeitgebers auf Facebook gekündigt werden darf, ist unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im „öffentlichen“ oder über den so genannten „privaten“ Bereich bei Facebook nur im Freundeskreis erfolgt ist.