Hartz IV – Einkommensteuererstattung kann angerechnet werden
Von Finanzredaktion | 16. Dezember 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz | Keine Kommentare »Einkommensteuererstattungen dürfen laut ARAG Experten auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Eine Leistungsbezieherin ärgerte sich im zugrunde liegenden Fall über die Anrechnung einer Einkommensteuererstattung auf ihr Arbeitslosengeld II. Dagegen klagte sie auch, jedoch ohne Erfolg vor den Sozialgerichten und legte letztendlich Verfassungsbeschwerde ein.