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	<title>AllfinanzMagazin &#187; Recht und Gesetz</title>
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		<title>Urlaub in Europa: Licht und Warnweste an</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 11:53:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der ADAC hat eine &#220;bersicht &#252;ber die Bestimmungen f&#252;r die Licht- und Warnwestenpflicht in europ&#228;ischen L&#228;ndern zusammengestellt. Generell gilt: Wer das Licht nicht einschaltet und sich weigert, die Warnweste anzulegen, wird fast &#252;berall zur Kasse gebeten. In den einzelnen L&#228;ndern sehen die Regelungen aber h&#246;chst unterschiedlich aus: Die Abblendlichtpflicht gilt in 22 europ&#228;ischen L&#228;ndern. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ADAC hat eine &#220;bersicht &#252;ber die Bestimmungen f&#252;r die Licht- und Warnwestenpflicht in europ&#228;ischen L&#228;ndern zusammengestellt. Generell gilt: Wer das Licht nicht einschaltet und sich weigert, die Warnweste anzulegen, wird fast &#252;berall zur Kasse gebeten.</p>
<p>In den einzelnen L&#228;ndern sehen die Regelungen aber h&#246;chst unterschiedlich aus: Die Abblendlichtpflicht gilt in 22 europ&#228;ischen L&#228;ndern. Wer vergisst, das Licht auch tags&#252;ber einzuschalten, muss etwa in Estland bis zu 190 Euro Strafe zahlen. In Norwegen betr&#228;gt das Bu&#223;geld mindestens 185 Euro. Dagegen kommen Autofahrer in Frankreich und der Schweiz ohne Bu&#223;geld davon.</p>
<p>&#196;hnliches gilt f&#252;r Verst&#246;&#223;e gegen die Pflicht, eine reflektierende Warnweste mitzuf&#252;hren bzw. zu tragen: So werden Autofahrer in Kroatien und Norwegen finanziell verschont, wenn bei einer Kontrolle die Weste im Auto fehlt. In Portugal m&#252;ssen sie jedoch zwischen 120 und 600 Euro zahlen. Gesondert kalkuliert wird in manchen L&#228;ndern, wenn bei einem Unfall oder einer Panne die Weste nicht getragen wird – das kann in Belgien bis zu 1.375 Euro kosten. (Quelle: Zurich Versicherungen)</p>
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		<title>Urteil: Wer auff&#228;hrt, ist Schuld</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 12:13:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommt es beim r&#252;ckw&#228;rts Ausparken zu einem Unfall, trifft denjenigen die Schuld, der in das stehende Fahrzeug hineinf&#228;hrt. Das geht aus einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Landgerichts Saarbr&#252;cken hervor (Az.: 13 S 14/10), von dem die Verkehrsrechtsanw&#228;lte des Deutschen Anwaltvereins berichten. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer gegen einen anderen geklagt und verlangte Schadensersatz. Beide [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kommt es beim r&#252;ckw&#228;rts Ausparken zu einem Unfall, trifft denjenigen die Schuld, der in das stehende Fahrzeug hineinf&#228;hrt. Das geht aus einem jetzt ver&#246;ffentlichten Urteil des Landgerichts Saarbr&#252;cken hervor (Az.: 13 S 14/10), von dem die Verkehrsrechtsanw&#228;lte des Deutschen Anwaltvereins berichten.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer gegen einen anderen geklagt und verlangte Schadensersatz. Beide waren beim r&#252;ckw&#228;rts Ausparken zusammengesto&#223;en. Der Kl&#228;ger behauptete, der Wagen des Unfallgegners sei auch gerade aus der Parkl&#252;cke herausgefahren, als es zur Kollision kam. W&#228;hrend er daraufhin gestoppt habe, sei der andere weitergefahren und es kam zum Unfall.</p>
<p>In erster Instanz wurde die Schuld mit 50:50 verteilt. In der zweiten Instanz bekam nun der Mann Recht, der sagte, er habe seinen Wagen gestoppt. Er habe, so die Richter, damit seine Sorgfaltspflicht erf&#252;llt. Nur die Betriebsgefahr seines Autos k&#246;nne noch berechnet werden. Der Mann muss nun nur noch 20 % des Schadens &#252;bernehmen, sein Unfallgegner 80 %. (Quelle: Zurich Versicherungen)</p>
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		<title>Spa&#223; mit fremden Autos</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:59:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer sich einen Mietwagen leiht, das Fahrzeug eines Arbeitskollegen nutzt oder den besten Freund nach den Autoschl&#252;sseln fragt, sollte vor der Spritztour einen kurzen Sicherheitscheck an der geliehenen Karosse durchf&#252;hren, raten ARAG Experten. So erspart man sich bei einem Unfall wegen technischer Defekte eventuell gro&#223;en &#196;rger. Zur Kontrolle geh&#246;ren Beleuchtungs- und Blinkanlage, Reifenzustand (dabei das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich einen Mietwagen leiht, das Fahrzeug eines Arbeitskollegen nutzt oder den besten Freund nach den Autoschl&#252;sseln fragt, sollte vor der Spritztour einen kurzen Sicherheitscheck an der geliehenen Karosse durchf&#252;hren, raten ARAG Experten. So erspart man sich bei einem Unfall wegen technischer Defekte eventuell gro&#223;en &#196;rger. Zur Kontrolle geh&#246;ren Beleuchtungs- und Blinkanlage, Reifenzustand (dabei das Ersatzrad nicht vergessen), &#214;lstand, K&#252;hl- und Wischwasser. ARAG Fachleute empfehlen auch den kurzen Blick auf das Warndreieck: Es ist nicht nur sinnvoll, zu wissen, wo es sich befindet, sondern auch, wie es sich aus der Halterung l&#246;st. Selbstverst&#228;ndlich sollte sein, dass man sich bei geliehenen Autos mit den Instrumenten und Schaltern vertraut macht – und zwar vor Fahrtantritt und nicht bei Tempo 120 auf der Autobahn. Zudem empfehlen ARAG Experten eine Inspektion des Autobleches: Im Nachhinein zu beweisen, dass die Beule oder der Kratzer bereits vorher da waren, k&#246;nnte schwierig werden  (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Sekundenschlaf &#8211; grob fahrl&#228;ssig?</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:57:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer am Lenkrad seines Fahrzeugs einschl&#228;ft und dadurch einen Unfall verursacht, kann nicht immer mit einer verst&#228;ndnisvollen Versicherung rechnen. Aber ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Sekundenschlaf nicht automatisch als grobe Fahrl&#228;ssigkeit gewertet werden kann. In einem konkreten Fall verweigerte eine Vollkaskoversicherung den Schadensausgleich mit eben dieser Begr&#252;ndung. Der betroffene Fahrer hatte nach einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer am Lenkrad seines Fahrzeugs einschl&#228;ft und dadurch einen Unfall verursacht, kann nicht immer mit einer verst&#228;ndnisvollen Versicherung rechnen. Aber ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Sekundenschlaf nicht automatisch als grobe Fahrl&#228;ssigkeit gewertet werden kann. In einem konkreten Fall verweigerte eine Vollkaskoversicherung den Schadensausgleich mit eben dieser Begr&#252;ndung. Der betroffene Fahrer hatte nach einer Nachtschicht den ganzen Tag geschlafen, war anschlie&#223;end in die Diskothek gefahren und auf dem n&#228;chtlichen Heimweg nach dem ber&#252;hmten Sekundenschlaf im Graben gelandet. Die Zahlungsweigerung der Versicherung lie&#223;en die Richter nicht durchgehen und baten das Unternehmen zur Kasse. Das Urteil: Der Fahrer habe nachweislich gen&#252;gend geschlafen und sei durch seinen Beruf an n&#228;chtliches Wachbleiben gew&#246;hnt. Allein die Tatsache, dass er die Gefahr des Einschlafens nicht fr&#252;h genug erkannt habe, sei keine grobe Fahrl&#228;ssigkeit (OLG Schleswig, 7 U 143/99 – DAR 2001, 463). (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Augen auf bei Glatteis</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fu&#223;g&#228;nger, die bei Glatteis ausrutschen, nicht automatisch ein Recht auf Schadenersatz haben. In vielen F&#228;llen m&#252;ssen die Ungl&#252;cksraben damit rechnen, von den Richtern eine Mitschuld wegen Unachtsamkeit aufgebrummt zu bekommen. In einem konkreten Fall gaben Richter einer verungl&#252;ckten Frau eine Mitschuld von 50 Prozent, da sie nach juristischer Auffassung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fu&#223;g&#228;nger, die bei Glatteis ausrutschen, nicht automatisch ein Recht auf Schadenersatz haben. In vielen F&#228;llen m&#252;ssen die Ungl&#252;cksraben damit rechnen, von den Richtern eine Mitschuld wegen Unachtsamkeit aufgebrummt zu bekommen. In einem konkreten Fall gaben Richter einer verungl&#252;ckten Frau eine Mitschuld von 50 Prozent, da sie nach juristischer Auffassung aufgrund von Lebenserfahrung h&#228;tte wissen m&#252;ssen, dass unter Reif mit Glatteis zu rechnen sei (OLG M&#252;nchen, AZ: 1 U 5294/98). Auch Frankfurter Richter zeigten sich streng: Eine Kundin, die sich auf einer vereisten Gummimatte im Eingangsbereich des Kaufhauses den Arm brach, bekam nur die H&#228;lfte des Schadenersatzes, weil sie – wie andere Kunden auch – die glatte Stelle h&#228;tte erkennen k&#246;nnen (OLG Frankfurt, AZ: 9 U 53/99). Um eine schmerzhafte Rutschpartie zu vermeiden, raten ARAG Fachleute, die Highheels f&#252;r die winterliche Jahreszeit gegen festes Schuhwerk zu tauschen und die Schritte mit Bedacht zu setzen, sobald Glatteis droht. (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Autos ohne Sicherheitsgurt</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:54:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ARAG Experten warnen: Es ist nicht nur gef&#228;hrlich, in einem Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte mitzufahren, sondern kann auch teuer werden. Nicht etwa, weil man gegen die Anschnallpflicht verst&#246;&#223;t &#8211; dies ist n&#228;mlich nicht der Fall, wenn etwa auf dem R&#252;cksitz der mittlere Gurt fehlt – sondern weil man bei einem Unfall bis zu 20 Prozent seines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ARAG Experten warnen: Es ist nicht nur gef&#228;hrlich, in einem Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte mitzufahren, sondern kann auch teuer werden. Nicht etwa, weil man gegen die Anschnallpflicht verst&#246;&#223;t &#8211; dies ist n&#228;mlich nicht der Fall, wenn etwa auf dem R&#252;cksitz der mittlere Gurt fehlt – sondern weil man bei einem Unfall bis zu 20 Prozent seines Schadenersatzanspruches verlieren kann. Die Begr&#252;ndung: Der Insasse nimmt bewusst ein erh&#246;htes Risiko in Kauf. Allerdings, so Fachleute der ARAG, muss sich die Teilschuld (Mithaftungsquote) nicht auf alle Schadenersatzanspr&#252;che auswirken. In einem konkreten Fall wurden zwar 20 Prozent vom geltend gemachten Verdienstausfall der Kl&#228;gerin abgezogen, die Schmerzensgeldanspr&#252;che wegen der Verletzung jedoch zur G&#228;nze bezahlt (OLG Karlsruhe, AZ: 10 U 55/99). (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Winterzeit &#8211; Unfallzeit</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:53:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Winter hat wieder die Herrschaft &#252;bernommen mit Nebel und Dunkelheit, Eis, Schnee, regennassen Stra&#223;en oder grellem Licht durch die tief stehende Sonne. So wird der angenehme Gedanke an winterlich wei&#223;e Landschaften h&#228;ufig verdr&#228;ngt von den besonderen jahreszeitlichen T&#252;cken des Stra&#223;enverkehrs. Im Folgenden nennt die ARAG typische Unf&#228;lle, bei denen der Winter seine Finger im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Winter hat wieder die Herrschaft &#252;bernommen mit Nebel und Dunkelheit, Eis, Schnee, regennassen Stra&#223;en oder grellem Licht durch die tief stehende Sonne. So wird der angenehme Gedanke an winterlich wei&#223;e Landschaften h&#228;ufig verdr&#228;ngt von den besonderen jahreszeitlichen T&#252;cken des Stra&#223;enverkehrs. Im Folgenden nennt die ARAG typische Unf&#228;lle, bei denen der Winter seine Finger im Spiel hatte. </p>
<p>Peter S. fuhr in glei&#223;end greller Morgensonne auf eine Ampel zu und &#252;bersah prompt das Rotlicht. Als er eine saftige Geldbu&#223;e zahlen und seinen F&#252;hrerschein f&#252;r einen Monat abgeben sollte, berief er sich vor Gericht auf das ung&#252;nstige Licht. Doch genau das gereichte ihm zum Vorwurf: Bei schlechter Sicht oder nicht eindeutiger Ampelschaltung, Peter S. ging von Gr&#252;n aus, h&#228;tte er besonders vorsichtig sein m&#252;ssen. (OLG Hamm, DAR 1999, 326). </p>
<p>&#196;hnlich erging es Manfred K., den der Winterschnupfen plagte. Verzweifelt suchend tastete er bei einem Niesanfall nach dem Taschentuch und kam von der Fahrbahn ab. Den Schaden am Wagen musste er selber zahlen. Seine Vollkaskoversicherung lehnte &#8211; best&#228;tigt durch das Urteil der Richter – die Regulierung ab. Er h&#228;tte anhalten oder den Niesreiz bis nach der Kurve unterdr&#252;cken m&#252;ssen, um den Unfall zu verhindern. (OLG Naumburg, 7 U 108/96, DAR 1997, 112). </p>
<p>ARAG Fachleute warnen: Im Winter ist auch das blo&#223;e Parken nicht ohne T&#252;cken und nicht nur Gutes kommt von oben. Das stellte auch Peter D. fest, als er seinen am Stra&#223;enrand abgestellten Wagen von einer Dachlawine eingedr&#252;ckt vorfand. Seine Schadensersatzklage gegen den Geb&#228;udeeigent&#252;mer blieb erfolglos. Die Begr&#252;ndung der Richter: Das Haus liege weder in einer typischen Schneegegend, noch sei das Dach besonders hoch oder steil. Deshalb k&#246;nnten dem Eigent&#252;mer fehlende Schneefallgitter nicht zum Vorwurf gemacht werden (LG Limburg, Urteil vom 27.03.2000, &#8211; 3 S 423/99 &#8211; DAR 2001, 171). </p>
<p>Vorsicht vor dem Winter sollten auch Fahrradfahrer walten lassen, raten ARAG Experten. So kam Vera M. auf einer glatten Stelle des Radweges zu Fall und brach sich das Wadenbein. Doch die Klage gegen die Stadt wegen Verletzung der Streupflicht blieb erfolglos. Auch wenn Radfahrer im Winter besonders gef&#228;hrdet sein k&#246;nnen, muss auf Radwegen nicht mehr als auf Stra&#223;en ger&#228;umt oder gestreut werden. Hier war der Weg nach Ansicht der Richter ausreichend ger&#228;umt. Vera M. h&#228;tte selbst auf glatte Stellen achten und schieben oder auf die Fahrbahn ausweichen m&#252;ssen (OLG Celle, Urteil vom 22.11.2000, &#8211; 9 U 104/00 NGW – RR 2001). </p>
<p>ARAG Experten weisen darauf hin, dass in einigen Bundesl&#228;ndern die R&#228;umungs- und Streupflicht nicht nur f&#252;r B&#252;rgersteige, sondern auch f&#252;r die Fahrbahnen auf Anlieger &#252;bertragen werden kann. Das hat fatale Folgen wie der Fall einer Mutter zeigt, die mit ihrer 2-j&#228;hrigen Tochter einen Winterspaziergang durch ein Wohngebiet machte. Als sie wegen der Gl&#228;tte ihr Kind trug, kam sie beim &#220;berqueren der Fahrbahn zu Fall und zog sich gleich mehrere Br&#252;che zu. Nachdem die Haftpflichtversicherung eines Anliegergrundst&#252;cks 5.000 DM gezahlt hatte, wollte die Frau weitere 20.000 DM erstreiten &#8211; ohne Erfolg. Zu den Bundesl&#228;ndern z&#228;hlt neben Rheinland Pfalz namentlich auch Nordrhein-Westfalen, welches die Regelung der R&#228;um- und Streupflicht im Einzelnen den Gemeinden &#252;bertr&#228;gt. In ihren &#246;rtlichen Satzungen m&#252;ssen die Gemeinden allerdings pr&#228;zise bestimmen, in welchem Umfang das Streuen zu erfolgen hat, um die Anlieger nicht zu &#252;berfordern. Genau daran mangelte es hier nach Ansicht der Richter, weshalb Mutter und Kind nicht mehr Geld erhielten (OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2000, 13 U 32/00, VersR 2001, 652). </p>
<p>T&#252;cken der Technik haben im Winter ebenfalls ihre Folgen, warnen ARAG Experten. Als Manfred K. auf schneeglatter Fahrbahn vor einer roten Ampel bremste, sprach sofort sein ABS (Anti-Blockiersystem) an. Er verkannte, dass ABS zu einer Bremsverz&#246;gerung f&#252;hrt und rutschte prompt &#252;ber die Ampel auf die Kreuzung. Dies kostete ihn ein Bu&#223;geld von 250 DM. Nach Ansicht der Richter h&#228;tte K. noch langsamer fahren m&#252;ssen, um rechtzeitig anzuhalten. Immerhin: Seinen F&#252;hrerschein durfte er ausnahmsweise behalten. Insoweit sahen die Richter ihm seine Fehleinsch&#228;tzung der Wirkung des ABS nach (OLG Dresden, Ss OWi 523/00, DAR 2001, 318). </p>
<p>Was die Justiz zu Winter, Wasser, Eis und Schnee sagt:<br />
Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatschild „N&#228;sse“ gelten dann, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm &#252;berzogen ist (OLG Hamm, 2 Ss OWi 1057/00, DAR 2001, 85).<br />
Kommt es an einer Senke auf der Autobahn bei starkem Regen zu einer Wasseransammlung, muss die zust&#228;ndige Beh&#246;rde nicht nur rechtzeitig auf die Gefahr von Aquaplaning hinweisen, sondern &#252;ber die &#252;bliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h hinaus, 60 km/h anordnen. Sonst haftet sie f&#252;r wasserbedingte Unf&#228;lle (OLG Brandenburg, 2 U 73/99, VersR 2001, 1259).<br />
Die Streupflicht der Beh&#246;rden und Gemeinden bezieht sich &#252;berwiegend auf „Besonders gef&#228;hrliche Stellen“ . Das sind Verkehrsbereiche, an denen Autofahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer auch bei Beachtung der gebotenen erh&#246;hten Sorgfalt auf winterlichen Stra&#223;en die Gl&#228;ttebildung nicht ohne weiteres erkennen k&#246;nnen ( OLG K&#246;ln DAR 1990, 346).<br />
Eine Stra&#223;en&#252;berf&#252;hrung &#252;ber eine Autobahn ist keine „besonders gef&#228;hrliche Stelle“. Es muss von Kraftfahrern bei entsprechenden Witterungsverh&#228;ltnissen erkannt werden, dass dort Glatteisbildung droht (OLG K&#246;ln 7 U 176/89). Dazu k&#246;nnen jedoch scharfe Kurven, auffallende Verengungen und Gef&#228;llstrecken z&#228;hlen. Es besteht aber keine pr&#228;ventive Streupflicht, um zu vermeiden, dass ein pl&#246;tzlicher Wintereinbruch zu Glatteis f&#252;hrt (OLG M&#252;nchen VersR 1994, 983). (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Streupflicht gilt nicht immer f&#252;r Nebenstra&#223;en</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:50:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unsere Nachbarn in Frankreich und Italien nehmen ihre allgemein herrschende Streupflicht in der Praxis nicht immer ganz so ernst. Daher mahnen ARAG Experten zur Vorsicht sowie zur angepassten Fahrweise. Auch im Alpenraum muss mit glatten Nebenstrecken gerechnet werden, denn in der Schweiz – wie auch in Deutschland – beschr&#228;nkt sich die Streupflicht fast ausnahmslos auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Nachbarn in Frankreich und Italien nehmen ihre allgemein herrschende Streupflicht in der Praxis nicht immer ganz so ernst. Daher mahnen ARAG Experten zur Vorsicht sowie zur angepassten Fahrweise. Auch im Alpenraum muss mit glatten Nebenstrecken gerechnet werden, denn in der Schweiz – wie auch in Deutschland – beschr&#228;nkt sich die Streupflicht fast ausnahmslos auf geschlossene Ortschaften und auch dort nur auf verkehrswichtige und gef&#228;hrliche Stellen wie Stra&#223;en mit Gef&#228;lle, Einm&#252;ndungen oder Verengungen. Die &#214;sterreicher verzichten zu Gunsten der Umwelt auf Nebenstrecken ebenfalls auf das Streuen. (Quelle: ARAG Versicherungen)</p>
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		<title>Nebenkosten: Frist f&#252;r Reklamationen wahren</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:41:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich wegen einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung beschweren will, hat zw&#246;lf Monate nach Ausstellung daf&#252;r Zeit. Dieser Zeitrahmen gilt auch dann, wenn ein Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters reklamiert hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 185/09), von dem der Deutsche Mieterbund (DMB) berichtet. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich wegen einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung beschweren will, hat zw&#246;lf Monate nach Ausstellung daf&#252;r Zeit. Dieser Zeitrahmen gilt auch dann, wenn ein Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters reklamiert hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 185/09), von dem der Deutsche Mieterbund (DMB) berichtet.</p>
<p>Im konkreten Fall hatte ein Vermieter gegen mehrere Mieter geklagt. Der Mann hatte anteilig Grundsteuern mit der Betriebskostenabrechnung abgezogen. F&#252;r die Jahre 2003 und 2004 reklamierten die Mieter diesen Fehler, mit der Konsequenz, dass sie keine anteiligen Grundsteuerbetr&#228;ge zahlen mussten. F&#252;r 2005 reklamierten sie den abermals auftauchenden Posten aber nicht mehr. Der Vermieter klagte das Geld daraufhin ein.</p>
<p>Die Richter gaben der Klage statt. Die Mieter h&#228;tten den wiederholt auftretenden Fehler in der Abrechnung innerhalb von zw&#246;lf Monaten reklamieren m&#252;ssen. Da sie sich aber nicht dazu &#228;u&#223;erten, m&#252;ssen sie nun die Kosten &#252;bernehmen. Auf die Reklamation k&#246;nne nicht deswegen verzichtet werden, weil in den Vorjahren schon einmal &#196;hnliches passiert sei, so die Richter. (Quelle: Zurich Versicherungen)</p>
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		<title>Urteil: WLAN muss gesichert werden</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 19:54:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rund 40 % der bundesdeutschen Haushalte mit Internet-Anschluss nutzen den kabellosen WLAN-Zugang (= Wireless Local Area Network). Laut einem aktuellen Urteil (Az.: I ZR 121/08) des Bundesgerichtshofs (BGH) m&#252;ssen auch private Internet-Nutzer ihr WLAN durch ein Passwort vor Zugriffen sch&#252;tzen. Wie Bitkom mitteilt, l&#228;sst sich der Schutz jedoch mit wenigen Handgriffen herstellen: WLAN-Nutzer sollten beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rund 40 % der bundesdeutschen Haushalte mit Internet-Anschluss nutzen den kabellosen WLAN-Zugang (= Wireless Local Area Network). Laut einem aktuellen Urteil (Az.: I ZR 121/08) des Bundesgerichtshofs (BGH) m&#252;ssen auch private Internet-Nutzer ihr WLAN durch ein Passwort vor Zugriffen sch&#252;tzen.</p>
<p>Wie Bitkom mitteilt, l&#228;sst sich der Schutz jedoch mit wenigen Handgriffen herstellen: WLAN-Nutzer sollten beim Einrichten ihres drahtlosen Netzwerks das Router-Passwort &#228;ndern, denn: Einige Hersteller vergeben bei den Werkseinstellungen der Router die gleichen Standardpassw&#246;rter. Zudem muss der Nutzer bei der Einrichtung den Namen des drahtlosen Netzwerks, die sogenannte SSID (Service Set Identifier), vergeben. Hier gilt, wie auch bei den anderen Passw&#246;rtern: keine kurzen oder bekannten Namen wie etwa &#8220;WLAN&#8221; oder &#8220;Zuhause&#8221; w&#228;hlen.</p>
<p>Weiterhin sollten Verbraucher bei der Konfiguration des WLAN-Routers die richtige Verschl&#252;sselung w&#228;hlen. Am besten eignet sich hierf&#252;r die Verschl&#252;sselungsart WPA2. Wenn man nicht im Netz surft, sollte man das Funknetzwerk abschalten oder den Netzstecker ziehen. (Quelle: Zurich Versicherungen)</p>
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