Verkäufer haftet für Ausbau mangelhafter Fliesen
Von Finanzredaktion | 2. Februar 2012 | Kategorie: Recht und Gesetz | Keine Kommentare »Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache umfasst auch den Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache, so ARAG Experten. In einem beispielhaften Fall erwarb ein Kunde Bodenfliesen zum Preis von 1.191,61 Euro netto. Erst nachdem er die Fliesen in seinem Wohnhaus hatte verlegen lassen, zeigten sich Mängel, deren Beseitigung nicht möglich war. Er hat deswegen [...]