Umsatzsteuer – Änderung des § 3a Abs. 8 Satz 1 UStG durch das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – Anpassung der Abschnitte 3a.4 und 3a.14 UStAE
Von Finanzredaktion | 23. Januar 2012 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Durch Artikel 23 des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) wird § 3a Abs. 8 Satz 1 UStG geändert. Danach ist der Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen an Unternehmer für deren unternehmerischen Bereich, an sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätige juristische Personen oder an ausschließlich nicht unternehmerisch [...]