Börsenwissen – Was ist eine Aktienemission?

Als Aktienemission wird die Ausgabe beziehungsweise Emission von Aktien und ihre Unterbringung bei einer möglichst großen Gruppe von interessierten Anlegern bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Nachdem die Papiere (Aktien) geschaffen wurden, müssen diese dann platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.

Mit der Platzierung ist insbesondere der Verkauf an eine Vielzahl von Käufern gemeint. Allerdings ist die Schaffung neuer Aktien nur in den folgenden vier Situationen möglich:

  • bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft,
  • bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und
  • bei der Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung
  • beim Aktiensplit (manchmal auch als Gratisaktien bezeichnet).

Schaffung und Bearbeitung können damit unter Umständen zeitlich stark auseinanderfallen, nämlich dann, wenn die Aktien nach ihrer Schaffung von einem oder mehreren Großaktionären übernommen und damit gerade nicht an einen größeren Anlegerkreis verkauft werden. Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Festpreisverfahren, Auktionsverfahren (Amerikanisches und Holländisches) und das Bookbuilding-Verfahren.

Beim Aktiensplit erhält der Aktionär beispielsweise für eine alte Aktie zwei neue, wobei sich der Gesamtwert nicht ändert. Dies wird als Marktinstrument etwa eingesetzt, um den Handel mit der Aktie zu erleichtern. Wer bisher nur eine Aktie hatte, kann anschließend sozusagen einen Teil verkaufen, behält aber im übrigen alle Rechte als Aktionär. Sowohl Aktiensplit als auch Kapitalerhöhung wirken sich jedoch langfristig oft zum Nachteil auf den Aktienkurs aus.

Nach § 9 AktG ist es nicht gestattet, Aktien unter pari, d. h. zu einem Preis geringer als der Nennwert (Nennwertaktie) oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil des Grundkapitals (nennwertlose Aktie) zu emittieren. Die Ausgabe über pari ist erlaubt und stellt in der Praxis den Normalfall dar.

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