Bildung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Von Finanzredaktion | 8. Juli 2009 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008) vom 18. De-zember 2008 (BStBl 2008 I S. 1017) wurden die Mindestpensionsalter, die bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen sind, neu geregelt. Die geänderte Richtlinie gilt grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und damit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. De-zember 2007 enden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn die geänderten Mindestpensionsalter nach R 6a Abs. 8 EStR in der Fassung der EStÄR 2008 erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden, das nach dem 30. Dezember 2009 endet. Der Übergang hat einheitlich für alle betroffenen Pensionsrück-stellungen des Unternehmens zu erfolgen.
Eine Verteilung oder Verrechnung des Unterschiedsbetrages, der auf der erstmaligen Berücksichtigung der geänderten Mindestpensionsalter beruht, kommt nicht in Betracht. (Quelle: BMF)