Auto auf Radweg kann abgeschleppt werden

Wer sein Fahrzeug zu großen Teilen auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro, er kann auch abgeschleppt werden. Das meldet der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 5 A 954/10).


Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer geklagt. Er hatte das Abschleppen seines Autos als unverhältnismäßig angesehen. Der Mann hatte seinen Wagen bei einer Großveranstaltung zu großen Teilen auf einem Radweg geparkt. Die Polizei hatte den Wagen abschleppen lassen, da die Vorderseite des Fahrzeugs mehr als zur Hälfte auf dem Radweg stand.

Die Richter wiesen die Klage zurück. Zwar sei ein Abschleppen parkender Fahrzeuge nicht schon gerechtfertigt bei jedem minimalen Hineinragen in einen Radweg. Hier sei dies aber anders gewesen: Dass Fahrzeug des Mannes habe für die Radfahrer ein deutliches Hindernis und damit eine konkrete Gefährdung dargestellt. Da andere Autofahrer zudem davon abgehalten werden sollten, ebenso verkehrswidrig zu parken, sei die Abschleppmaßnahme nicht unverhältnismäßig gewesen. (Quelle: Zurich)

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