Altersvorsorge und Hartz IV – welches Vermögen ist geschützt?

AllfinanzMagazin.de Als Hartz IV-Bezieher muss man bedenken, das nicht jedes Vermögen, welches für die private Altersvorsorge gedacht war, harzsicher ist. Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen können geschützt sein, wenn eine Kapitalauszahlung vor dem 65. Lebensjahr ausgeschlossen worden ist. Darüber hinaus bestehen für Hartz IV-Empfänger Vermögensfreibeträge. Diese betragen pro Lebensjahr 200 Euro, wobei höchstens 13.000,- Euro pro Person geschützt sind.

Ist die Lebensversicherung oder Rentenversicherung mehr wert, müsste die Differenz gemäß Hartz IV erst aufgebraucht werden. Um dies zu verhindern, kann mit dem Versicherer eine Verwertbarkeitsausschluss vereinbaren werden. In diesem Fall wird die Versicherung erst im Rentenalter ausgezahlt, ein Zugriff auf das Guthaben der Versicherung ist also bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich. Somit kann man vom Hartz IV-Bezieher auch nicht verlangen, dass er auf das Differenzvermögen zugreifen und dieses aufbrauchen muss.

Die Lebensversicherung wird durch den Verwertbarkeitsausschluss unkündbar gemacht. So können Hartz IV-Leistungen bezogen werden, ohne erst das Vermögen aufzubrauchen.

Private Haftpflichtversicherung für Hartz IV-Bezieher – Arge zahlt – Infos hier.

Ein Kommentar
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  1. Was soll denn der Blödsinn. Als Harz-Empfänger muss ich mir keine Gedanken um mein Vermögen machen.

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