Alkoholfahrt mit Rad
Von Finanzredaktion | 8. Mai 2010 | Kategorie: Recht und Gesetz | 1 Kommentar »Der Tanz in den Mai war super! Das fand auch Harald J. und hatte ordentlich von der Mai-Bowle genascht. Wohl ein bisschen zu viel, denn als die Polizei ihn stoppte war sie ‘not amused’ über Haralds Alkoholpegel. Über 1,6 Promille Alkohol im Blut!
Kein Problem, dachte Harald, schließlich war er ja mit dem Fahrrad unterwegs und nicht mit dem Auto. Das sah das BVerwG (AZ 3 C 32/07) allerdings ganz anders und entzog ihm den Führerschein. Bei einem solchen Alkoholpegel bestehe laut Gericht Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei.
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Harald J. – steht das für Harald Junke?