Änderungen im Zahlungsverkehr

AllfinanzMagazin.de Für Bankkunden treten Ende Oktober diverse Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft. Derzeit erhalten Bankkunden in Deutschland Info-Post mit den entsprechend angepassten Geschäftsbedingungen. “Besonders sorgfältig müssen Verbraucher künftig mit Überweisungen umgehen”, mahnt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Denn: Überweisungsaufträge werden künftig bereits mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam. “Da für die richtigen Angaben nun die Verbraucher haften, können Zahlendreher oder Verwechslungen bei den langen Zahlenreihen für sie in Zukunft finanzielle Nachteile bedeuten”, so Straub.

Eine weitere Neuerung betrifft die Mithaftung, wenn ec-Karten oder Kreditkarten verloren gehen. Ab 31. Oktober 2009 muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch immer damit rechnen, dass er 150 Euro des Schadens selbst zu übernehmen hat. Bei grob fahrlässigem Verhalten, etwa im Umgang mit der PIN-Nummer, geht der eventuell höhere finanzielle Schaden auf seine Rechnung.
(Quelle: Zurich Versicherungen)

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