Abgeltungssteuer zurückholen
Von Finanzredaktion | 30. Januar 2010 | Kategorie: Steuern | Keine Kommentare »Anleger können sich mit der Einkommenssteuererklärung einen Teil der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer zurückholen. Vor allem Steuerzahler mit niedrigem Steuersatz – unter 25 % – sollten dies prüfen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Banken haben seit vergangenem Jahr das Recht, eine Steuer auf Kapitalerträge direkt einzubehalten und pauschal an das Finanzamt abzuführen. Sofern eine Einzelperson mehr als 801 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen erwirtschaftet hat, muss sie für den darüber hinausgehenden Betrag Abgeltungssteuer zahlen. Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen werden dabei generell mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1.602 Euro.
Wer so genannte thesaurierende Fonds besitzt, bekommt Kapitalerträge nicht gleich ausgeschüttet. Das Fondsmanagement legt stattdessen die Erträge wieder an. Für in Deutschland aufgelegte Fonds führt das Fondsmanagement die Steuern ab, ausländische Fondsgesellschaften tun dies aber nicht. In dem Fall muss der Anleger die Erträge daher, wie früher auch, über die Steuererklärung selbst beim Finanzamt abrechnen. Weiterführende Informationen enthält die Februar-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”. (Quelle: Zurich Versicherungen)